(Türkiye’de 20 Yıllık Vergi Muafiyetine İlişkin Yeni Yasa)
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Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz über eine 20-jährige Steuerbefreiung richtet sich primär nicht an Greenfield-Investitionen (Investitionen auf der grünen Wiese), sondern vielmehr an Fondsmanager und Vermögensinhaber.
Nichtsdestotrotz bestehen erhebliche staatliche Anreize für die Errichtung neuer Produktionsstätten. Hierzu gehören eine Reduzierung der Körperschaftsteuer auf lediglich 2 bis 3 Prozent, Subventionen bei der Grundstückszuweisung für die Betriebsstätte sowie erhebliche Zuschüsse zu den Arbeitgeberanteilen an den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer. Auch Diese Subventionen sind sehr stark und wichtig. Aber für Investoren in Deutschland ist dieses neue Gesetz über eine 20-jährige Steuerbefreiung kurzfristig nicht vorteilhaft. Der Grund hierfür liegt in der restriktiven deutschen Wegzugsbesteuerung.
Die Entrichtung dieser Steuer an den deutschen Fiskus beim Verlassen des deutschen Wirtschaftssystems erweist sich kurzfristig als wirtschaftlich unrentabel. Naturlich kann diese Rechnungen für langsfristig verändern.
Andererseits ist nachdrücklich hervorzuheben, dass das türkische Steuerrecht keine Wegzugsbesteuerung vorsieht.
Investoren sollten zwingend mit einem lokalen Rechtsanwalt und Steuerberater zusammenarbeiten.
